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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Wann muss der Arbeitgeber Arbeitsschuhe stellen?

    Der Arbeitgeber muss Arbeitsschuhe stellen, wenn die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Dies betrifft vor allem Arbeitsbereiche, in denen schwere Gegenstände fallen könnten oder scharfe Materialien verarbeitet werden. Zudem müssen Arbeitsschuhe bereitgestellt werden, wenn die Arbeitnehmer auf rutschigen Oberflächen arbeiten oder mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen. Es ist wichtig, dass die Arbeitsschuhe den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen und den Arbeitnehmern einen angemessenen Schutz bieten. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitsschuhe zu stellen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitsschuhe zu stellen? In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Arbeitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wenn die Verwendung von speziellen Arbeitsschuhen erforderlich ist, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber diese bereitstellen. Es ist ratsam, die genauen Vorschriften und Richtlinien des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Bereitstellung von Arbeitsschuhen in Ihrem Land oder Ihrer Branche zu überprüfen. In vielen Fällen ist es auch üblich, dass Arbeitnehmer ihre eigenen Arbeitsschuhe mitbringen müssen, die den Sicherheitsstandards entsprechen.

  • Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern?

    Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern? In den meisten Fällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dies erlaubt. Arbeitszeiten sind in der Regel durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge festgelegt und können nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern möchte, muss er dies mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?

    Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • METACOM-Karten: Arbeitsmittel
    METACOM-Karten: Arbeitsmittel

    METACOM-Karten: Arbeitsmittel , Tafelkarten für Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen/Lehrer und Lehrerinnen an Förderschulen und (inklusiven) Grund- und weiterführenden Schulen, Klasse 1-10 +++ Die beliebten METACOM-Symbole jetzt als hochwertige Tafelkarten in verschiedenen Größen! In Inklusion und Förderschule kommen Sie an METACOM-Symbolen zur Visualisierung und zur Unterstützten Kommunikation längst nicht mehr vorbei. In diesem Set finden Sie alle wichtigen METACOM-Karten rund um Arbeitsmittel für den Unterricht . Je nach Lerngruppe und Kontext können Sie zwischen länglichen, textdominierten Karten und kleineren, quadratischen Karten wählen, bei denen das Symbol im Vordergrund steht. Damit Sie problemlos den kompletten Stundenablauf darstellen können, sind häufig benötigte Gegenstände zusätzlich in mehrfacher Ausführung vorhanden. Mit diesen Materialkarten schaffen Sie problemlos Struktur und geben Ihren Schülern und Schülerinnen eine bessere Orientierung im Schulalltag! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 24.61 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
    Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug

    Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Arbeitshose Arbeitskleidung TVARDY Gr. S-XXL
    Arbeitshose Arbeitskleidung TVARDY Gr. S-XXL

    Sicherheitshose TVARDY Gr. S-XXL ⭐⭐⭐⭐⭐ ➡️ Die Arbeitshose der Marke Tvardy in schwarz mit grauen Einsätzen ist für alle Arten von Arbeiten sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich geeignet. ➡️ Aus hochwertigem Material hergestellt, mit zusätzlicher Verstärkung an Knien und Taschen. ➡️ CE-Zertifikat . ➡️ Praktische Multifunktionstaschen mit Klettverschluss, Hammerschlaufe, Öse für Schlüssel und Handytasche. ➡️ Produkteigenschaften: ✔️ Hose aus Baumwolle (35%) und Polyester (65%), ✔️ Grammatur 267 g/m2, ✔️ 9 Taschen, davon 6 mit Klettverschluss, ✔️ Handytasche, ✔️ Breiteneinstellung mit Knöpfen, ✔️ Öse für Schlüssel und Hammerschlaufe, ✔️ Gewebeverstärkungen an Knien und Taschen, ✔️ dreifach genäht, ✔️ Identifizierungsmarke , ✔️ CE-Zertifikat. Größentabelle: Material 35% - Baumwolle 65%- Polyester Grammatur 267 g/m2 Größe S bis XXL Kennzeichnung CE Materialverstärkung an Knien und Taschen ja

    Preis: 14.39 € | Versand*: 5.99 €
  • Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen?

    Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung bereitzustellen, die für die sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und den Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Falls spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte in Bezug auf Arbeitskleidung informiert sind und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.

  • Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?

    Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung stellen, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist und der Arbeitnehmer sie nicht bereits besitzt. Dies kann der Fall sein, wenn spezielle Schutzkleidung, Uniformen oder bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Arbeitskleidung zu übernehmen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zudem muss die Arbeitskleidung in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung gestellt werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die genauen Regelungen zur Bereitstellung von Arbeitskleidung im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Betriebsvereinbarungen festhalten.

  • Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung bezahlen?

    Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bezahlen, wenn sie speziell für die Arbeit erforderlich ist und nicht im Alltag getragen werden kann. Dies betrifft beispielsweise Schutzausrüstung, Uniformen oder spezielle Arbeitskleidung mit Firmenlogo. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen oder im Baugewerbe, ist die Bereitstellung von Arbeitskleidung gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitskleidung übernimmt und sicherstellt, dass die Mitarbeiter angemessen ausgestattet sind, um ihre Arbeit sicher und effektiv ausführen zu können. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte man sich an den Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen?

    Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Angestellten festzulegen. Dies ist in der Regel vertraglich geregelt und kann je nach Branche und Unternehmen variieren. Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften, die die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche regeln und auch Pausen vorschreiben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an diese Vorschriften halten, um Arbeitszeitgesetze einzuhalten.

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